Immobilienbewertung

Sachverständigengutachten zur Bewertung einer Gewerbeimmobilie in Bamberg

Gutachten zur Bewertung einer Gewerbeimmobilie in Bamberg

Die Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH wurde durch einen gewerblichen Auftraggeber mit der Bewertung einer Gewerbeimmobilie in Bamberg beauftragt. Ziel des Projekts war es, den aktuellen Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln und in einem professionell erstellten Gutachten festzuhalten.

Im Rahmen dieser Aufgabe führte ein erfahrener Sachverständiger des Unternehmens eine gründliche Ortsbesichtigung der Gewerbeimmobilie durch. Bei dieser Besichtigung wurden alle relevanten Faktoren wie die bauliche Substanz, die Ausstattung, die Lage und weitere wichtige Aspekte im Detail untersucht und analysiert.

Auf der Grundlage der während der Ortsbesichtigung gewonnenen Informationen und unter Berücksichtigung aktueller Marktdaten sowie einschlägiger Bewertungsstandards erstellte der Sachverständige ein umfassendes Gutachten. Dieses Gutachten stellt den ermittelten Verkehrswert der Gewerbeimmobilie in Bamberg dar und wurde so aufbereitet, dass es für den gewerblichen Auftraggeber transparent und nachvollziehbar ist.

Dieses Sachverständigengutachten stellt eine verlässliche Grundlage für den Auftraggeber dar und kann für diverse geschäftliche Entscheidungen, wie beispielsweise Verkauf, Finanzierung oder betriebliche Weiterentwicklung, herangezogen werden. Mit dem von der Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH erstellten Gutachten erhält der Auftraggeber eine professionelle und unparteiische Bewertung des Immobilienwerts.

Das Hauptaugenmerk bei der Durchführung dieses Projekts lag auf der termingerechten Fertigstellung des Gutachtens sowie der Einhaltung höchster Qualitätsstandards bei allen Arbeiten. Die vollständige Erfüllung der Kundenerwartungen stand dabei stets im Fokus der Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH.

Erbrachte Leistungen der Sachverständigen:

Ziel des Projekts:

Das zentrale Ziel dieses Projekts ist die fachgerechte und objektive Bewertung einer Immobilie unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussfaktoren. Die Immobilienbewertung dient dem Auftraggeber als verlässliche Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Vermögensaufstellungen. Dabei werden Lage, Bausubstanz, Marktentwicklung sowie rechtliche und wirtschaftliche Aspekte umfassend analysiert, um einen realistischen Marktwert zu ermitteln.

Ergebnis:

Das Ergebnis des Projekts ist ein detailliertes Wertgutachten, das den ermittelten Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie nachvollziehbar darstellt. Neben der fundierten Wertermittlung enthält das Gutachten eine Analyse der wertbeeinflussenden Faktoren sowie gegebenenfalls Empfehlungen zur Wertsteigerung oder zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Das Gutachten dient dem Auftraggeber als belastbare Grundlage für Verkaufsverhandlungen, Finanzierungen, steuerliche Zwecke oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

Qualitätssicherung:

Die Qualitätssicherung hat bei diesem Projekt höchste Priorität. Die Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH garantiert durch den Einsatz etablierter Bewertungsmethoden, die gewissenhafte Untersuchung von Marktdaten und die hohe Fachkenntnis ihrer Sachverständigen, dass das erstellte Gutachten den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie exakt repräsentiert und den Anforderungen des § 194 BauGB entspricht.

Projektdauer:

Die Dauer der Immobilienbewertung hängt von der Art und Komplexität des Objekts, der Verfügbarkeit relevanter Unterlagen sowie der gewünschten Bewertungsmethode ab. In der Regel kann das Gutachten innerhalb weniger Wochen nach der Vor-Ort-Besichtigung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt werden.

1. Schritt
Nach Auftragsannahme erfolgt die Terminvereinbarung für die Ortsbesichtigung.
2. Schritt
Bei der Ortsbesichtigung werden alle relevanten Daten und Merkmale der Eigentumswohnung aufgenommen und dokumentiert.
3. Schritt
Anschließend werden Vergleichsobjekte und Marktdaten recherchiert und analysiert.
4. Schritt
Basierend auf den gesammelten Informationen erstellt der Sachverständige das Gutachten nach § 194 BauGB.
5. Schritt
Das fertige Gutachten mit dem ermittelten aktuellen Verkehrswert wird an den Auftraggeber übergeben.

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